Der Verfassungsschutz sollte als Geheimdienst ja mindestens eine Sache können: Dinge geheimhalten.
Dass er auch das nicht schafft, zeigen verschiedene Beispiele:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sicherte dem Verwaltungsgericht Köln zu, die AfD bis zum Ende des Gerichtsverfahrens nicht zu überwachen und auch nicht nach außen zu kommunizieren, man würde sie überwachen.
Nur etwa ein Monat später berichten Medien bundesweit über die Einstufung der AfD durch das BfV. Die Kölner Richter fühlten sich zu Recht hintergangen und attestierten, dass die »Vertrauensgrundlage« zum Verfassungsschutz »gestört« sei.
Entweder das BfV war noch nicht einmal in der Lage, interne Vorgänge vor der Presse zu schützen oder man brach die Stillhaltezusage aus politischem Kalkül, um die AfD zu diskreditieren.