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Rückgabe gestohlener Kulturgüter – Der mühsame Weg zurück in die deutsche Heimat

Matthias Helferich, Mitglied des Bundestags

15.10.2026
Wie bereits anhand des Quedlinburger Domschatzes aufgezeigt werden konnte, ist die Restitution deutscher Kulturgüter aus US-amerikanischem Besitz mit großen Mühen verbunden. Sie ist oft erst nach Zahlung von hohen Geldbeträgen und langwierigen Rechtsstreitigkeiten möglich.
 
Ein weiteres Beispiel verdeutlicht, dass die amerikanischen Kunsträuber und ihre Nachkommen häufig nicht nur ungeschoren davonkamen, sondern obendrein noch fürstlich an ihrem Diebesgut verdienten. Der Wiedererwerb einer Ausgabe des Augsburger Geschlechterbuches von 1545 erfolgte so erst nach der Zahlung einer „Aufwandsentschädigung“, die den eigentlichen Wert des Objektes womöglich um ein Vielfaches übertraf. Dies ist vergleichbar mit einem Einbrecher, der seine Beute erst nach Zahlung eines Lösegeldes abgeben muss.
 
Eine solche Farce ist auch deshalb möglich, weil das Interesse am verschleppten Kulturerbe in Berlin gering ist. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Umfang privater Diebstähle durch alliierte Soldaten vor. Stattdessen widmete man sich in den vergangenen Jahren lieber der „Rückgabe“ kolonialer Kunstgegenstände an fragwürdige Neubesitzer in Schwarzafrika. Anders als die Benin-Bronzen haben die gestohlenen Gemälde, Briefsammlungen, Domschätze und anderen Kostbarkeiten deutscher Provenienz keine Lobby. Die Aufklärung über die vergessenen Taten der „Befreier“ soll ein erster Beitrag sein, daran etwas Grundlegendes zu ändern.
 
Quellenangaben:
 
Text: Hüttel, R. (2026). Steal and Deal. Bad Schmiedeberg: Manuscriptum Verlagsbuchhandlung, S. 20.
 
Bild: Heinrich Vogtherr d. J., Augsburger Geschlechterbuch (1545), Staatsgalerie Stuttgart / Wikimedia Commons, gemeinfrei (Public Domain), bearbeitet (Zuschnitt, Zoom und Texteinblendung).