Nach der Landeswahlversammlung erklärte ich wahrheitsgemäß auf Nachfrage gegenüber Pressevertretern, von meinem Rechtsanwalts- und Fraktionskollegen Knuth Meyer-Soltau beschimpft worden zu sein. Anstatt die persönliche Aussprache zu suchen, bemühte Meyer-Soltau die Justiz. Das Gericht sollte mir untersagen, von einer Beschimpfung zu sprechen.
Um das zu erreichen, versicherte Meyer-Soltau an Eides statt, er habe mich nicht beschimpft. Ich wehrte mich gegen diese Falschdarstellung und so kam es zum Prozess vor dem Landgericht Essen, in dessen Verlauf Knuth Meyer-Soltau seine Äußerung: „Halt deine Fresse, du dummes Arschloch!“ einräumte. Das Gericht stellte fest, dass es sich hierbei um eine „Formalbeleidigung“ handelt.
Der späteren Behauptung Meyer-Soltaus, es habe sich dabei um „eine spontane und emotionale Selbstansprache“ gehandelt, schenkte das Gericht keinen Glauben und stellte fest:
„In die Würdigung ist weiter einzubeziehen, dass der Verfügungskläger [Meyer Soltau, Anm.] die Äußerung als solche erst im Verlauf des Prozesses eingeräumt und in der Antragsschrift unerwähnt gelassen hat. Ebenso wenig hat er die unstreitig getätigte Äußerung, in der eidesstattlichen Versicherung in einen Kontext gesetzt.“
Ich habe diese gerichtliche Auseinandersetzung weder gesucht noch begonnen. Jedoch sehe ich mich als Anwalt dem Recht verpflichtet und aufgrund der Feststellungen des Gerichts über eine „Formalbeleidigung“ und eine möglicherweise falsche eidesstattliche Versicherung durch den Anwaltskollegen Knuth Meyer-Soltau gezwungen, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.
Ich danke meinem Anwaltskollegen und Rechtsbeistand in diesem Verfahren Dr. Björn Clemens – https://bjoern-clemens.de







