Falsch.
Die Niederschlagung des Herero-Aufstandes, dem die Ermordung von über 130 weißen Farmern vorausgegangen war, durch die deutsche Schutztruppe kann weder juristisch noch tatsächlich als Völkermord eingeordnet werden.
Generalleutnant von Trotha hatte in seinem berüchtigten „Aufruf an das Volk der Herero“ im Oktober 1904 zwar befohlen, auf alle Herero schießen zu lassen, die nicht das Land verließen, doch stellte sich dem die deutsche Kolonialverwaltung (Theodor Leutwein) und später sogar die deutsche Reichsregierung unter Wortführerschaft von Kaiser Wilhelm II. entgegen.
Weder gab es zu irgendeinem Zeitpunkt einen genozidalen Plan zwischen der Kolonial-und Reichsregierung, die Volksgruppen der Herero und Nama auszulöschen, noch war die durch Konflikte und Krankheiten zermürbte Schutztruppe logistisch dazu in der Lage, die Wüste hermetisch abzuriegeln, in der später viele Hereros verdursteten.
Michael Klonovsky weist darauf hin, dass die Herero den Deutschen militärisch keinesfalls unterlagen, sodass der Abzug der Herero in die Omaheke-Trockensavanne auch nicht unmittelbar durch die Schutztruppe erzwungen wurde. Das selbstbewusste Volk der Herero habe sich vielmehr bewusst für den risikobehafteten und im Nachhinein verhängnisvollen Weg durch die Wüste entschieden, was freilich nicht dem überheblichen, postkolonialen Blick auf ein schwarzes Volk entspricht.
Dass die Herero 1923 für ihren Anführer Samuel Maharero eine Art Staatsbegräbnis nach deutschem Zeremoniell veranstalteten und sich dabei als deutsche Reichsbürger präsentierten, zeugt einmal mehr von der Absurdität der postkolonialen Völkermordthese, die schleunigst ins Reich der Mythen und Legenden zurückgewiesen werden muss.







