Könnt ihr euch an den aufsehenerregenden Fall des Mouhamed D. aus der Dortmunder Nordstadt erinnern, den ich hier schon in Reden und mehreren Textbeiträgen dargelegt und einer Kritik unterzogen habe?
Der angeblich minderjährige Mouhamed aus dem Senegal, der im August bei einem Polizeieinsatz erschossen wurde, schien gegenüber den Behörden behauptet zu haben, er sei ein Waise, sämtliche Angehörige seien auf der Flucht umgekommen. Inzwischen haben sich diese Aussagen als Lügen herausgestellt: Tatsächlich leben unzählige Familienmitglieder in Mouhameds Heimatdorf.
Wie also kann es sein, dass ein unbegleiteter Minderjähriger aus einem sicheren Herkunftsland über mehrere sichere Transitländer nach Deutschland einreisen und hier Asyl beantragen kann, und Behörden sowie städtische Amsträger ungeprüfte Angaben einfach übernehmen und sogar weiterverbreiten?
Ich habe mich vor diesem Hintergrund mit einer schriftlichen Einzelfrage an die Bundesregierung gewandt, um zu erfahren, was das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über Mouhameds illegale Einreise wusste.
Zunächst präsentiert die Bundesregierung in der heute eingetroffenen Antwort stolz die hauseigenen Verfahren der Prüfung, Feststellung und Registrierung, um dann zu erklären, dass man zum Schutze des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen keine Stellung zu diesem Fall beziehen wird.
Anhand dieses Falles wird allerdings deutlich, dass die gelobten Mechanismen entweder ungeeignet sind, um Falschaussagen zu entlarven oder illegale Migration aus Afrika toleriert wird. Möglicherweise auch beides!
Bereits die Dortmunder Verwaltung wollte mir mein Recht auf Akteneinsicht als Mitglied des Stadtrates verwehren. Inzwischen hat man kleinlaut nachgegeben.
Ich werde an diesem Fall dranbleiben. Auf allen Ebenen. Versprochen! 😉
Euer Helferich