In einer Zeit, in der es Progressiven zunehmend schwerer fällt, einfache Fragen wie »Was ist eine Frau?« zu beantworten, machte ich mich daran, von der Bundesregierung zu erfahren, was in ihren Augen das deutsche Volk ist.
Zunächst klang es noch schlüssig: »Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erwerbe, sei […] Teil des Volkes.« Dann würde es schwammiger. Zwar rede § 6 Vertriebengesetz von Aspekten wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur, er solle jedoch keinen ethnischen Aspekt der Volkszugehörigkeit begründen.
Und es wurde nicht besser: Auf meine Frage, wie es sein kann, dass in Landesverfassungen ethnische Minderheiten geschützt werden, wenn Ethnie kein Aspekt des Volksbegriffes sei, behauptete die Bundesregierung, damit seien lediglich deutsche Staatsangehörige mit fremder Volkszugehörigkeit gemeint.
Nach Auffassung der Bundesregierung schien es also Völker unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu geben; nur eben nicht bei den Deutschen.
Daraufhin fragte ich weiter nach, wie die Bundesregierung nun »Personen deutscher Volkszugehörigkeit« von Personen, »die die deutsche Staatsangehörigkeit mit fremder Volkszugehörigkeit verbinden« unterscheidet.
Die Antwort: Abseits von der Regelung zu Vertriebenen nach Art. 116 I GG gebe es keine Kriterien zur begrifflichen Abgrenzung.
Aber Moment: Wenn es keine Abgrenzungskriterien für eine fremde Volkszugehörigkeit gibt, wie können dann Minderheitenrechte für fremde Volkszugehörige existieren?
Ich frage weiter nach. So einfach kommt die Bundesregierung nicht davon. Die aufkommenden Widersprüche zeigen eins: Entweder man weiß wirklich nicht, was ein Volk ist oder man scheut sich davor, es auszusprechen.
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