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Soziale Medien

Was sie verschleiern, schadet uns allen!

Matthias Helferich, Mitglied des Bundestags

19.07.2023

Eine »definitorische Klärung« des Begriffes »Clankriminalität« hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Als eine Maßnahme in der schwerpunktmäßigen Bekämpfung der Organisierten Kriminalität versprechen SPD, Grüne und FDP damit mehr Sicherheit – können sie dieses vollmundige Versprechen halten?

Bereits seit 2020 beraten polizeiliche Fachgremien über Merkmale von »Clankriminalität«. Dabei gelangten Bundes- und Landeskriminalämter sowie Dozenten wie Dr. Stefan Goertz zu der gleichen Erkenntnis:

Bei Clankriminalität »spielt die ehtnische Geschlossenheit bei der Begehung von Straftaten eine entscheidende Rolle«. »Dies geht einher mit einer eigenen Werteordnung und der grundsätzlichen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung.« Die eigene Abschottung ist dabei durch »sprachliche und und kulturelle Abgrenzung geprägt«.

Immer wieder wird seitens der Experten die besondere Bedeutung von Ethnie und Abstammung für die Zugehörigkeit zum und die gemeinsame Straftatbegehung als Clan betont.

Umso mehr verwundert die nun in der Innenministerkonferenz entstandene und von der Bundesregierung angekündigte Definition, die lediglich von Clans als »informelle soziale Organisation« spricht, die »durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis« bestimmt seien. Aus harten Faktoren wie Ethnie und Abstammung konstruiert man also ein abstraktes »Abstammungsverständnis«. 

Weiter »können« laut neuer Definition die »eigenen Normen und Werte über die in Deutschland geltende Rechtsordnung gestellt werden«. Aus der grundsätzlichen Ablehnung der Rechtsordnung wird die reine Möglichkeit, dass die Clans ihre Werte über die deutsche Rechtsordnung stellen.

Anstatt also den bereits vorherrschenden Expertenstimmen Gehör zu schenken und mit einer realitätsnahen Definition eine effektive Bekämpfung der Clankriminalität zu ermöglichen, liest sich die nun beschlossene Definition von Clankriminalität eher wie der Versuch der Verschleierung der eigentlichen Hintergründe und geht so am Ende zu Lasten unser aller Sicherheit.

Eine Politik, der scheinbar die Gefühle von Clankriminellen wichtiger sind als die Sicherheit unserer rechtschaffenen Bürger, muss sich die Frage gefallen lassen, inwiefern sie sich »dem deutschen Volke« überhaupt noch verpflichtet fühlt. 

Quellen und Hintergründe

Meine Anfrage: Was ist der Sachstand der seit über einem Jahr in der Beratung in polizeilichen Fachgremien befindlichen und der auf Seite 107 des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten „definitorischen Klärung“ des Begriffes der „Clankriminalität“, und werden hierbei auch jene Strukturen und Aktivitäten krimineller Angehöriger großer Familienverbände berücksichtigt, die nicht den türkisch-arabischstämmigen Clanfamilien mit Bezügen zur Volksgruppe der Mhallamiye oder zum Libanon zuzurechnen sind, also etwa Rumänen-, Türken oder Albanerclans, deren Existenz beispielsweise das Landeskriminalamt NRW an verschiedenen Stellen bestätigt hat (vgl. Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2020): Clankriminalität. Lagebild NRW 2019, Düsseldorf S. 6, Abs. 3, Satz 2; LTVorlage 17/5286 A 09, S. 3, Abs. 3; online im Internet: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-5286.pdf)?

Die Antwort der Bundesregierung: Im Februar 2022 wurde im Arbeitskreis II (AK II) der Innenministerkonferenz eine einheitliche, bundesweit abgestimmte polizeiliche Definition des Begriffs Clankriminalität beschlossen. Diese lautet: „Ein Clan ist eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist. Sie zeichnet sich insbesondere durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis aus. Clankriminalität umfasst das delinquente Verhalten von Clanangehörigen. Die Clanzugehörigkeit stellt dabei eine verbindende, die Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente dar, wobei die eigenen Normen und Werte über die in Deutschland geltende Rechtsordnung gestellt werden können. Die Taten müssen im Einzelnen oder in ihrer Gesamtheit für das Phänomen von Bedeutung sein.“ Bei der Betrachtung des Phänomens Clankriminalität muss hervorgehoben werden, dass ausschließlich kriminelle Mitglieder aus Clanstrukturen im polizeilichen Fokus stehen und nicht der gesamte Clan per se. Die Definition fokussiert sich auf das delinquente Verhalten einzelner Personen und lässt Raum zur Erkennung verschiedener Ausprägungen von Clankriminalität.

[1] Sachstand des Wissenschaftlichen Dienstes: https://www.bundestag.de/resource/blob/908518/412cc0358be577396f964ebeaecdc9f7/WD-7-058-22-pdf-data.pdf

[2] Factsheet LKA NRW: https://mediendienst-integration.de/artikel/was-ist-clankriminalitaet.html

[3] Aufsatz Dr. Stefan Goertz: https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2020/juni/detailansicht-juni/artikel/clankriminalitaet.html

[4] Koalitionsvertrag der Bundesregierung (S. 107): https://www.fdp.de/sites/default/files/2021-11/Koalitionsvertrag%202021-2025_0.pdf