Die schriftliche Einzelfrage, beide Antworten der Bundesregierung von 2022 und 2024, sowie der Auszug aus dem Koalitionsvertrag befinden sich weiter unten.
Mein aktueller Beitrag:
Vor zwei Jahren wollte ich von der Bundesregierung wissen, welche Erkenntnisse sie im Zusammenhang mit neu entstehenden Clanstrukturen hat.
Das Phänomen: Durch die anhaltende unkontrollierte Massenzuwanderung und den großzügigen Familiennachzug entstehen neue Clanstrukturen, die den bisherige Clans das Revier streitig machen – wie in Essen. Die Folge: Mehr Gewalt.
Die Regierung zeigte sich ahnungslos. Trotz der real beobachtbaren Entwicklung lägen keine Erkenntnisse zu neuen Clanstrukturen vor.
Nun hakte ich zwei Jahre später noch einmal nach. Immerhin sagte die Ampel im Koalitionsvertrag der Organisierten Kriminalität den Kampf an und wollte Clankriminalität aussagekräftiger analysieren.
Statt Analysen zur Entstehung neuer Clanstrukturen enthielt die Antwort der Bundesregierung jedoch eine Verharmlosung von Clanstrukturen als:
soziale Struktur, in welcher man […] füreinander einstehen und die Lebensexistenz gemeinsam organisieren kann.
Hatte man vor zwei Jahren Clanstrukturen immerhin noch zur Organisierten Kriminalität gerechnet, hebt man nun hervor, dass man den „Clan“ als „sozial informative Organisation“ von der „gruppenbezogenen Form der Kriminalität“ trennen müsse.
In dieser Antwort ist nichts anderes als die Verharmlosung der Clankriminalität zu sehen. Und diese lässt sich der Staat einiges kosten:
660.000€ Steuergeld gab es für eine Studie der TU Berlin, deren Kernaussage u.a. darin besteht, dass Clans ja auch rechtstreue Mitglieder hätten und dass es einfach an Angeboten raus aus der Kriminalität fehle.
Es zeichnet sich ein Bild ab, dass die Bundesregierung entgegen ihrer Versprechen weniger daran interessiert scheint, das Phänomen der Clankriminalität zu analysieren und zu bekämpfen, sondern mehr daran, Clankriminelle zu entschuldigen.
Eine Verbesserung unserer Sicherheit wird durch Ausreden und teure Sozialstudien nicht erreicht. Hierfür braucht es vielmehr eine klare Analyse der Lage ohne Denkverbote und Remigration.
Meine schriftliche Einzelfrage an die Bundesregierung:
Wie viele neu entstandene Clanstrukturen oder clanähnliche, auf kriminellen Märkten operierende Personenzusammenschlüsse, die sich beispielsweise aus syrischen und irakischen Zuwanderern – teils mit aktuellen Kriegserfahrungen – (vgl. dazu LKA NRW (2019): Clankriminalität – Lagebild NRW 2018, Düsseldorf, S. 24 Abs. 4) rekrutieren und dezidiert nicht den Strukturen krimineller Angehöriger türkisch-libanesischstämmiger Clanfamilien mit Mahallmyie-Bezug zuzurechnen sind, und die – wie jüngst in Essen geschehen und polizeilich gegenüber der Öffentlichkeit bestätigt (vgl. Der Westen (2022): Clans in Essen: Neuer Clan im Vormarsch – „Müssen Zweifronten-Krieg verhindern“; online im Internet: https://www.derwesten.de/staedte/essen/clans-essen-news-nrw-polizei-reul-syrer-libanesen-kriminalitaet-id234614049.html) – mit bereits länger ansässigen Clans in Konkurrenz treten, sind der Bundesregierung bundesweit bekannt, und wie bewertet die Bundesregierung eine sich abzeichnende Entwicklung, wonach nach meiner Ansicht die massenhafte Migration, insbesondere seit 2015 zur Genese neuer Clanstrukturen zu führen scheint, aus migrations- und sicherheitspolitischer Perspektive?
Die Antwort der Bundesregierung 2022:
Der Bundesregierung liegen zur Clankriminalität bundesweite Daten zu Ermittlungsverfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) vor. Diese Daten fließen in das Bundeslagebild OK ein, das über folgenden Link abgerufen werden kann: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/
StatistikenLagebilder/Lagebilder/lagebilder_node.html.
Im Jahr 2020 wurden in 41 OK-Verfahren im Zusammenhang mit Clankriminalität 880 Tatverdächtige (u. a. 69 syrische und 14 irakische Tatverdächtige – siehe Seite 27 Bundeslagebild OK 2020) erfasst.
Gegenüber den Vorjahren bedeutete dies einen Rückgang der Verfahrenszahl (2018 und 2019 jeweils 45 OK-Verfahren) bei gleichzeitigem Anstieg der Gesamtzahl der Tatverdächtigen (2018: 645 Tatverdächtige; 2019: 836 Tatverdächtige). Daten für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, die die Vermutung des Fragestellers bestätigen, dass die Migration, insbesondere seit 2015 zur Genese neuer Clanstrukturen führt.
Zur Frage, wie viele neu entstandene Clanstrukturen oder clanähnliche Personenzusammenschlüsse nicht den Strukturen krimineller Angehöriger türkisch-libanesischstämmiger Clanfamilien mit Mhallamiye-Bezug zuzurechnen sind und mit bereits ansässigen Clans in Konkurrenz getreten sind, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Antwort der Bundesregierung 2024:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Bei der Betrachtung der Clankriminalität muss hervorgehoben werden, dass ausschließlich tatverdächtige Mitglieder aus Clanstrukturen im polizeilichen Fokus stehen und nicht der gesamte Clan per se. Clanstrukturen und kriminelle Strukturen können und dürfen nicht gleichgesetzt werden.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder haben eine gemeinsame Definition der „Clankriminalität“ entwickelt. Sie trennt den Begriff „Clan“ (als soziale informelle Organisation) von der damit im Kontext stehenden gruppenbezogenen Form der Kriminalität.
Der Fokus liegt somit nicht auf der Herkunft der handelnden Personen, sondern stellt die Tat und ihre augenscheinliche Motivation in den Vordergrund.
In diesem Sinne ist eine „Clanstruktur“ nicht mit Kriminalität gleichzusetzen, sondern beschreibt eine soziale Struktur, in welcher man sich ggfls. untereinander unterstützen, füreinander einstehen und die Lebensexistenz gemeinsam organisieren kann.
Dieses kollektivistische Verständnis des Zusammenlebens kann auch über Migrationsprozesse hinweg fortbestehen, entsprechend kann nicht generell von einer Neuentstehung von Clanstrukturen gesprochen werden. Ebenso kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass durch ggfls. im Migrationskontext entstandene Unsicherheiten oder Benachteiligungen zwangsläufig auch kriminelles Verhalten hervorgebracht wird.
Migrations- und sicherheitspolitische Bewertungen der Bundesregierung und daraus abgeleitetes Handeln erfolgen auf Grund von Tatsachen und nicht von subjektiven Einzelmeinungen.
Der Auszug zu Clankriminalität aus dem Koalitionspapier:
Wir machen die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK, einschließlich der sogenannten Clankriminalität) zu einem Schwerpunkt unserer Sicherheitsbehörden: durch mehr und bessere Strukturermittlungen, die Nutzung strafrechtlicher Möglichkeiten u. a. bei der Vermögensabschöpfung, die Optimierung der Strukturen bei der Geldwäschebekämpfung und ihrer Ressourcen, eine stärkere Verankerung des Themas in der Ausbildung in den Sicherheitsbehörden, mehr Prävention und einer verbesserten Analysefähigkeit. Die bestehende Koordinierungsstelle OK beim BKA entwickeln wir zu einem Teil der Gemeinsamen Zentren auf gesetzlicher Grundlage weiter. Im OK-Lagebild sollen relevante Gruppierungen, z. B. die der Mafia oder der sogenannten Clankriminalität, aussagekräftiger analysiert werden. Zur sogenannten Clankriminalität wird eine definitorische Klärung herbeigeführt. Den Kampf gegen Menschenhandel intensivieren wir.