Der Protest gegen die Coronamaßnahmen der Regierung wird immer lauter und immer mehr Menschen gehen dazu friedlich auf ihren Straßen spazieren. Den Regierenden scheint dies nicht zu passen.
So sprach Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) von sogenannten »rechtswidrigen Spaziergängen«. Doch können Spaziergänge rechtswidrig sein und Polizeieinsätze, wie wir sie gerade in jeder Stadt sehen rechtfertigen?
Ich habe bei der Bundesregierung nachgefragt und sie bestätigte: »Der Terminus der rechtswidrigen Spaziergänge wird von der Bundesregierung nicht verwendet.«
Wenn also Spaziergänge nicht rechtswidrig sind – und anders ist die Aussage der Bundesregierung nicht zu deuten – warum werden sie dann kriminalisiert und mit der Polizei gegen sie vorgegangen?
📌 Die volle Frage und Antwort der Bundesregierung sind hier unter Nummer 8 nachzulesen.