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Soziale Medien

Ungerecht und unnötig: Ukrainer erhalten gleiche Leistungen wie deutsche Hartz IV-Empfänger

Matthias Helferich, Mitglied des Bundestags

4.07.2022

Seit Kriegsbeginn haben rund 6500 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Sozialleistungen in Dortmund beantragt. Erhielten die Kriegsflüchtlinge zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sollen sie nun zum 1. Juni durch den sog. „Rechtskreiswechsel“ auf Betreiben der Ampelregierung in die Grundsicherung überführt werden.

Mit Stand vom 31.5.2022 hatte die Stadt Dortmund bisher etwa 3,2 Millionen Euro an Leistungen ausgezahlt.

Die Ukrainer sind sodann deutschen Hartz IV-Empfängern gleichgestellt, die teils Jahrzehnte als Berufstätige in die Sozialkassen einzahlten. Alleinstehende Personen erhalten dann nicht mehr 364 Euro sondern 449 Euro im Monat. 

Für den Steuerzahler bedeutet dies eine Mehrbelastung von rund 1000 Euro pro ukrainischem Kriegsflüchtling im Jahr. Was sich zunächst gering anhören mag, ist angesichts der knapp 600.000 Ukrainer in Deutschland, die vor dem Krieg in ihrer Heimat Schutz suchen, auch angesichts der zunehmenden Verarmungstendenz bei den Einheimischen eine deutliche Belastung.

Es erscheint auch unverständlich, warum Ukrainer gegenüber anderen Flüchtlingen privilegiert werden sollten. Die Ampel argumentiert, dass die Kriegsflüchtlinge so rechtlich leichter in den Arbeitsmarkt zu integrieren seien, doch schon jetzt wird klar, dass die großen deutschen DAX-Konzerne bisher auf die Einstellung von Ukrainern verzichten.

Zudem bietet die Privilegierung der Ukrainer ein Einfallstor für die Migrationslobby, die bereits zum Weltflüchtlingstag die dreiste Forderung aufstellte, alle Migranten in Deutschland, unabhängig, ob legal oder illegal, in die Grundsicherung zu überführen.

„Hartz IV für alle!“ ist die Forderung des links-liberalen Berliner Establishments – zahlen dürfen dies die Einheimischen.

Auch hinsichtlich des Krankenversicherungsschutzes ändert sich durch den sog. „Rechtskreiswechsel“ der Ukrainer einiges: Während Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur im Falle von „akuten Krankheitszuständen“ versichert waren, sind diese nun gesetzlich krankenversichert. Auch hier verwundert es nicht, dass Gesundheitsminister Lauterbach schon jetzt einen Kollaps der Krankenversicherungen prognostiziert – in diesem Falle dürfte er mit seiner düsteren Zukunftsvision recht behalten.

Wer sich wundert, warum im Stadtbild immer wieder Luxusfahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen auftauchen, muss mit der Wahrheit leben, dass die Stadt darauf verzichtete, sog. „Vermögensabschöpfungen“ nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen. Grundsätzlich dürfen Flüchtlinge im Leistungsbezug nur 200 Euro an Privatvermögen behalten – auch hier wurden die Ukrainer privilegiert.

Matthias Helferich, Ratsmitglied und Bundestagsabgeordneter, findet klare Worte:

„Aktuell ist jeder fünfte Deutsche von Armut durch Inflation und steigende Energiekosten bedroht. Anstatt Rücksicht auf unsere Mitbürger zu nehmen, überreizt die Ampel deren Solidarität mit den ukrainischen Flüchtlingen und privilegiert diese sozialrechtlich. Der „Rechtskreiswechsel“ ist ungerecht und unnötig. 

Auch mit Bezügen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz konnten die ukrainischen Flüchtlinge wunderbar leben. Die nunmehr steigenden Sozialabgaben müssen zukünftig deutsche Geringverdiener stemmen, die jetzt schon kaum überleben können.“

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag machte sich als einzige politische Kraft gegen den „Rechtskreiswechsel“ der Ukrainer stark. Die Politik der Ampel ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die diesen Sozialstaat seit Jahrzehnten durch ihre Arbeit tragen.

Diesen Mitbürgern fühlen wir uns auch weiterhin verpflichtet.