Das »Parlamentarische Kontrollgremium« wurde 2009 in Artikel 45d des Grundgesetzes veranktert. Es dient der Kontrolle der Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (BND, VS, MAD).
Hierzu verfügen die Mitglieder des Kontrollgremiums gemäß PKGrG über besondere Kontrollrechte wie: Akteneinsicht, Zutritt zu Dienststellen, Befragung der Bundesregierung und von Mitarbeitern der Nachrichtendienste.
Nach außen dringen diese Erkenntnisse jedoch nicht, denn »die Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums sind geheim« (§ 10 I PKGrG). Lediglich alle zwei Jahre erstattet das Kontrollgremium dem Bundestag über seine Arbeit Bericht.
Eine Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium ist mithin ein essenzieller Faktor für eine funktionierende oppositionelle Regierungskontrolle. Warum das interessant ist, erfahrt ihr in meiner letzten Rede: https://bit.ly/3uxPMew