Die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) können auf zwei Arten organisiert sein: Entweder sie sind eigenständige Behörden oder als Abteilung direkt in ein Ministerium eingebunden.
Wer den Verfassungsschutz eher als Regierungsschutz sieht, wird sich auch nicht wundern, dass 10 von den 16 Landesämtern für Verfassungsschutz lediglich Abteilungen in einem Ministerium sind und somit direkt der Landesregierung unterstehen.
Übrigens war dies nicht immer so. Gerade in den letzten Jahren wurden vermehrt Landesämter für Verfassungsschutz in Ministerien eingegliedert – fast als wolle man die Regierungstreue des Verfassungsschutzes sicherstellen.