Der Verfassungsschutz wird gerne als neutrale Instanz dargestellt – immerhin wäre das auch sein Auftrag: Nicht der Schutz einer Regierung, sondern der Demokratie allgemein.
Aber wie unabhängig kann ein Verfassungsschutz sein, dessen Leiter Parteimitglied der aktuell regierenden Partei ist – so wie es in jedem 4. Amt für Verfassungsschutz auf Länder- und Bundesebene der Fall ist.
Darüber hinaus sind die Leiter sog. politische Beamte, die nach dem Bundesbeamtengesetz jederzeit in den Ruhestand gesetzt werden können. Dadurch entsteht ein gewisser Druck, dem Dienstherrn mit seiner Arbeit gefallen zu wollen.
Was passiert, wenn man stattdessen unabhängig arbeitet, zeigte der Fall Maaßen. Dieser weigerte sich, in Chemnitz von »Hetzjagden« zu sprechen und widersprach Angela Merkel. Später stellte sich heraus, dass es tatsächlich keine Hetzjagden gab. Maaßen wurde dennoch gefeuert und durch den linientreueren CDU-Parteikollegen Haldenwang ersetzt.