Der 13. Senat des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts machte von sich Reden, als er die kritisch gesehene 2G-Regel im Einzelhandel als verfassungswidrig einstufte.
Als Gründe hierfür nannten die Richter die fehlenden Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Einzelhandels und die erheblichen Grundrechtseingriffe der Regierungsmaßnahmen.
Nach dieser Kritik an dem Vorgehen der niedersächsischen Regierung seitens des 13. Senats wurde am OVG nun ein 14. Senat eingerichtet. Dieser wird in Zukunft alle Urteile bezüglich Asylverfahren aus Afghanistan, Sozialem und eben Gesundheit – also auch Corona – fällen.
Damit wurde den Richter des 13. Senats nach ihrer regierungskritischen Entscheidung ihre Urteilskompetenz im Bereich Corona entrissen. Zufall oder nur logisch an einem Gericht, dessen Präsident von der Landesregierung eingesetzt wurde?
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