Für Unverständnis sorgte vor Kurzem die Meldung, dass das Robert-Koch-Institut bestimmt habe, dass Genesene zukünftig lediglich drei Monate als solche gelten. Viele fragten sich, wie das sein kann, denn immerhin ist das RKI kein Teil der Gesetzgebung.
Möglich machte das eine Änderung der Covid-19-Ausnahmenverordnung durch die Bundesregierung. Dort wird für die Voraussetzungen des Genesenenstatus lediglich auf einen Link zur Seite des RKI verwiesen. Was immer dort gerade steht, soll also für Grundrechtseinschränkungen als Grundlage dienen.
Nicht nur Rechtsexperten halten dieses Verordnungskonstrukt für »verfassungsrechtlich nicht haltbar«. Nun hat auch der Wissenschaftliche Dienst in einer Ausarbeitung erhebliche Zweifel an der Verordnung geäußert und gleichzeitig betont, dass die Regierung anders hätte handeln können.
Ob man hier einfach die Verantwortung auf das RKI abwälzen wollte, um sich die rot-gelb-grünen Finger nicht mit weiteren Freiheitsbeschränkungen schmutzig zu machen? Es ist eine Schande, wenn die Verfassung zum Spielball strategischer Machtabwägungen gemacht wird.