Am 24. August fand in Düsseldorf der von Behörden-Spiegel und Gewerkschaft der Polizei ausgerichtete Polizeitag statt. Themenschwerpunkt des diesjährigen Austausches zwischen Politik und Polizei war die Gewalt gegen Polizeibeschäftigte.
Als Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestags besuchte auch ich den Polizeitag. Gerade im Hinblick auf den Tod des Senegalesen in Dortmund bot der Polizeitag aufschlussreiche Einblicke in die polizeiliche Arbeit.
Berichtet wurde bspw. über die effektive Deeskalation mit Taser und Body-Cam. Entgegen medialer Behauptungen von sog. „Polizeiexperten“ wurde die Body-Cam nämlich nicht zu Beweiszwecken eingeführt, sondern soll der Abschreckung von Straftätern dienen. Das Einschalten und Aufleuchten der Body-Cam führe dem Täter vor Augen, dass er unter Beobachtung stehe und sein Verhalten dokumentiert würde. Dies führe dazu, dass die Hemmschwelle des potenziellen Täters steige.
Ebenso wurde den rund 60 Teilnehmern die Anwendung des Tasers erläutert. Dieser käme erst nach einer Androhungsphase – die häufig bereits ausreiche, um den Täter zu stoppen – zum Einsatz. Der Schuss führe sodann zu einer neuro-muskulären Bewegungsfähigkeit. Die Polizei übt den Einsatz des Tasers, der letztlich der Vermeidung körperlicher Auseinandersetzungen dient, inzwischen auch mittels Virtual Reality-Simulationen. In den einzelnen Trainingsbausteinen würde auch der Umgang mit Tätern erprobt, die unter Schizophrenie litten oder bspw. keine Deutschkenntnisse besäßen.
Derzeit befindet sich ein Werkzeug in Entwicklung, welches wirksam zur Abwehr von Messerangriffen dient.
Rund 711 Millionen Euro jährlich koste den Steuerzahler die medizinische Versorgung von Polizisten, die im Einsatz Gewalt erlebt haben. Die Versorgung von Verletzungen des „polizeilichen Gegenübers“ schlage hingegen mit 47 Millionen Euro zu Buche.
Rund 54 Prozent der Polizisten wurden im Jahr 2021 körperlich attackiert. Bereits vor 10 Jahren scheuten rund 80 Prozent der Polizisten eine Anzeige – häufig wegen der mangelnden Erfolgsaussichten.
Das „Lagebild: Gewalt gegen Polizeigewalt“ schlüsselte auf, dass in 2020 rund 8.000 Angriffe gegen Polizisten im Dienst erfolgten. 3.400 Polizisten wurden hierbei verletzt – ein Beamter sogar tödlich.
Michael Mertens, Gewerkschaftsvorsitzender der Polizei, erklärte, dass sich nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität der Angriffe verstärkt habe.
Er beklagte zudem ein „strukturelles Misstrauen“ in Teilen der Politik und Medien, welches sich auch im Fall des Dortmunder Senegalesen gezeigt habe. Insbesondere der WDR gebe der Polizei häufig keine Möglichkeit der Gegenrede und bewerbe sogar „Anti-Polizei-Demonstrationen“.
Kritik am Einsatz von Maschinenpistolen wies er dahingehend zurück, dass sich die Munition nicht von der der Pistole unterscheide und die Maschinenpistole nicht, wie häufig medial unterstellt, auf Dauerfeuer gestellt sei. Die Polizisten müssten im Einsatz immer auf die größtmögliche Trefferfläche, den Torso, schießen.
In einem weiteren Vortrag wurden Einblicke in die „Digitale Biometrie“ geboten. Das BKA warne schon jetzt, dass Blackouts auch die Infrastruktur der Polizei gefährden könnten.
Inzwischen sind auch die Grenzkontrollen digitalisiert. An 2000 deutschen Grenzkontrollschaltern käme die „integrierte Grenzkontrollanwendung“ zum Einsatz, welche eine biometrische Gesichtserkennung umfasse. Auch die Dokumentenprüfung und Fahndung würde inzwischen per App digitalisiert. Die Polizei nutze heutzutage einen eigenen Kurznachrichten-Dienst samt Geolocation.
Aber auch Kriminelle würden Morphing und Deep Fakes nutzen und möglicherweise erfolge bereits in fünf Jahren der Enkeltrick mittels Videoanrufs und lebensnaher Gesichtsdarstellung des tatsächlichen Enkels des auserkorenen Opfers.
Psychosoziale Unterstützung erhalten die Polizisten bei der Polizeistiftung NRW und auch bei externen Beratungsstellen, die eine anonyme Beratung gewährleisten können.
Psychologische Fachkräfte, so die Forderung, sollten zukünftig aber auch „in die Fläche“ gebracht werden, um die Polizisten zu unterstützen. Hierzu sei auch der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht aus § 45 BeamtenstatusG verpflichtet. Nicht nur eine Verletzung im Dienst ziehe psychologische Belastungen nach sich, sondern auch die mediale Berichterstattung oder das Verhalten der eigenen Behörde.
Die Pausen boten die Möglichkeit zum Austausch und der Vernetzung zwischen Politik und Polizei. Ich nutzte aber auch die Chance, Taser und Sicherheitsausrüstung der Polizei zu testen.
Entgegen medialer Verlautbarungen begrüßt die Mehrheit der Deutschen eine bessere technische Ausrüstung unserer Polizei und dafür werde ich auch im Innenausschuss des Bundestages kämpfen.
Ihr
Matthias Helferich (MdB)