Wie bereits von mir dargelegt, ist das Parlamentarische Kontrollgremium für die Kontrolle der Bundesregierung mit Blick auf die nachrichtendienstliche Tätigkeit u.a. des Verfassungsschutzes verantwortlich.
Vergangene Woche wurden die Vertreter der Fraktionen für das Kontrollgremium gewählt. Für die zu besetzenden 13 Plätze gab es aus allen Fraktionen insgesamt 13 Bewerber. Bisher alles wie immer.
Doch die »Extremisten der Mitte« duldeten keine oppositionelle Beobachtung der Regierungsarbeit und verwehrten sowohl der AfD als auch der LINKEN ihre Vertretung im Parlamentarischen Kontrollgremium. Der AfDler Joachim Wundrak erhielt lediglich 90 der 369 notwendigen Stimmen und auch beim LINKE-Kandidat Dr. Andre Hahn reichten die 341 erhaltenen Stimmen nicht.
Besonders heikel ist dies, weil der Verfassungsschutz auf der einen Seite gegen AfD und LINKE ins Feld geführt wird und man auf der anderen Seite diesen Parteien eine Kontrolle seiner Arbeit verwehrt.
So wird der VS lediglich von den Regierungsparteien SPD, FDP, Grüne sowie der CDU – die den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz stellt – »überwacht«.