Das Bundesschiedsgericht der AfD hat meinen Überprüfungsantrag abgelehnt. Mit diesem hatte ich mich gegen die Entscheidung des Landesschiedsgerichts gerichtet, was zuvor den vorläufigen Entzug meiner Mitgliedsrechte durch den Landesvorstand bestätigt hatte.
Sachlich halte ich an meiner Überzeugung fest, dass der vorläufige Entzug meiner Mitgliedsrechte rechtswidrig ist und lediglich dazu dient, den parteiinternen Diskurs zu beschränken. So erging der Entzug meiner Mitgliedsrechte unmittelbar vor dem Bundesparteitag, nachdem ich verkündet hatte, für den Bundesvorstand zu kandidieren.
In der Sache hat sich das Bundesschiedsgericht gar nicht geäußert. Mein Antrag wurde lediglich unter Vorschub eines formalen Fehlers abgelehnt. Grund für den formalen Fehler ist eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung des Landesschiedsgerichts. Leider fällt insbesondere der Bundesschiedsrichter Dr. Ditges zunehmend durch Gefälligkeitsurteile auf. Aktenkundig ist inzwischen, dass er sich mit Teilen des Landesschiedsgerichts berät, was in einer Rechtsstaatspartei nicht geduldet werden sollte.
Ich bin weiterhin Mitglied und Bundestagsabgeordneter der AfD und werde dieses rechtsmissbräuchliche Vorgehen gegen mich nicht hinnehmen.